
Sicherheitsbeauftragte müssen nach Sozialgesetzbuch (SGB) 7 in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Sie haben den Auftrag, den Arbeitgeber bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Die Sicherheitsbeauftragten achten z.B. auf das Vorhandensein von Schutzeinrichtungen und die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung. Sie weisen den Arbeitgeber auch auf Gefährdungen hin, damit er entsprechend reagieren kann. Außerdem nehmen Sie (oder bei größeren Betrieben häufig einige gewählte Vertreter) am Arbeitsschutzausschuss teil.
Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten erfolgt in den Regel über die Berufsgenossenschaften. Die Teilnahme an den Kursen ist über den Mitgliedsbeitrag der entsendenden Unternehmen häufig bereits abgegolten.
Regelmäßige Schulung von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte sollen sich regelmäßig weiterbilden, damit ihr wissen aktuelle bleibt. Gemäß DGUV Vorschrift 2 gehört die Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ich biete zielorientierte Weiterbildungsveranstaltungen für Sicherheitsbeauftragte an. Über die Themen können wir uns gerne individuell abstimmen.