Durchführung von Begehungen und Arbeitsschutzaudits

Wirksamkeitskontrollen sind wichtig, um sich von der Effektivität der umgesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen zu überzeugen. Im Rahmen von Besichtigugnen vor Ort überprüfen ich in Ihrem Auftrag die Umsetzung der Gefährdungsbeuteilung und den tatsächlich gelebten Arbeitsschutz.

Sie erhalten von mir ein ausführliches Protokoll über die Feststellungen. Ich protokollieren dabei selbstverständlich nicht nur die Ergebnisse, die einer Nachbesserung bedürfen. Auch positive Feststellungen werden festgehalten, damit Sie den Nachweis darüber zu haben, dass das betriebliche Arbeitsschutzkonzept tragfähig ist und die Maßnahmen die gesetzten Arbeitsschutzanforderungen erfüllen.

Protokolle weisen wirksamen Arbeitsschutz auch gegenüber Behörden nach

Für den Fall einer Betriebskontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder das staatliche Amt für Arbeitsschutz liegen die erforderlichen Nachweise über die vorgeschriebene Wirksamkeitskontrolle bei Ihnen vor.

Falls es trotz aller Vorkehrungen dennoch einmal zu einem Arbeitsunfall kommt, kann diese Dokumentation vor möglichen Ermittlungen schützen und Sie entlasten. Mit diesen Unterlagen ist nachweisbar, dass Sie sich um die Umsetzung des Arbeitsschutzes erfolgreich gekümmert und darüber hinaus ein funktionierendes Überwachungssystem aufgebaut haben.