Durch eine gezielte Brandbekämpfung in der frühen Brandentstehungsphase durch Betriebsangehörige kann ein größerer Schaden häufig verhindert werden.
Damit diese Brandbekämpfung gelingt, müssen die richtigen Löschmittel in der richtigen Anzahl an den richtigen Stellen vorgehalten werden. Grundlage hierfür ist die Arbeitsstättenregel 2.2 – Maßnahmen gegen Brände.
Entsprechend der Gefährdungssituation in Ihrem Unternehmen lassen sich die erforderlichen Löschmittelmengen berechnen.