Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Unter menschengerechter Arbeitsgestaltung versteht man die Ausrichtung der Arbeitsbedingungen auf die Bedürfnisse der arbeitenden Menschen. Dabei geht es nicht um individuelle Bedürfnisse, sondern um allgemein anerkannte Faktoren, die einem Großteil der Menschen wichtig sind.

Das große Potenzial für Unternehmen, die sich mit diesem Feld der Arbeitsgestaltung beschäftigen, liegt in dem nachgewiesenen Effekt dieser Maßnahmen auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber. Dies führt zu einer besseren Bindung von Fachkräften und besseren Leistungen Ihrer Mitarbeiter. Unternehmen mit zufriedenen Mitarbeitern schneiden in aktuellen Arbeitgeberrankings beispielsweise deutlich besser ab und haben es damit leichter, Nachwuchs und gute Fachkräfte zu rekrutieren.

Das Konzept der menschengerechten Arbeitsgestaltung ist mehrstufig und aufeinander aufbauend:

Kriterien menschengerechter Arbeitsgestaltung nach Winfried Hacker, Dresden

Ausführbarkeit der Arbeit

Die erste Stufe beschäftigt sich damit, wie gut die Arbeit durch die Mitarbeitenden ausgeführt werden kann. Dabei geht es zum einen um die Einrichtung der Arbeitsplätze, z.B. im Sinne der Erreichbarkeit wichtiger Bedienteile. Darüber hinaus ist in diesem Feld der Arbeitsgestaltung darauf zu achten, dass die Arbeit möglichst effizient und ohne Behinderungen oder Störungen ausgeführt werden kann.

Schädigungslosigkeit

Die Arbeit ist so zu gestalten, dass die die Arbeitsausführung die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Hier sind die klassischen Aspekte der Arbeitssicherheit – also der Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – angesprochen. Da im Rahmen des Arbeitsschutzes grundsätzlich ein weitgehender Gesundheitsbegriff anzuwenden ist sind auch Faktoren, die auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten wirken, bei diesem Kriterium zu berücksichtigen.

Beeinträchtigungsfreiheit

Wenn die Ausführbarkeit und Schädigungslosigkeit gewährleistet ist, sollte die Arbeit so gestaltet werden, dass auch störende Faktoren ohne krankmachende Eigenschaften weitestgehend beseitigt werden. Beispiele für solche Faktoren können etwa eine große Verschmutzung bei der Arbeit, eine Geruchsbelästigung oder störende Geräusche, die die Konzentration stören, sein.

Persönlichkeitsförderlichkeit

Die Entwicklung der Qualifikation und der Persönlichkeit der Mitarbeitenden beschreibt die höchste Ausprägungsstufe menschengerechter Arbeitsgestaltung. Viele Arbeitsplätze sind leider so gestaltet, dass sie dequalifizierend auf die Beschäftigten wird. Dies ist etwa der Fall, wenn die Arbeit nur einen Teil des Potenzials der Mitarbeiter in Anspruch nimmt. Ein vollumfänglich ausgebildeter Facharbeiter, der bei seiner Tätigkeit im Alltag allerdings nur einfache Handgriffe ausführen darf, wird während seiner Beschäftigung einen großen Teil der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die er nach seiner Ausbildung noch hatte, verlieren.

Wenn die Arbeit persönlichkeitsförderlich gestaltet ist, gewinnen die Mitarbeitenden bei Ihrer Arbeit z.B. neue Kompetenzen hinzu und werden in der Ausführung ihrer Arbeit schneller und selbständiger. Die geschieht z.B. durch die Erkennung und gezielte Förderung der Potenziale in der Belegschaft und eine Aufgabengestaltung, die den Mitarbeitenden Freiräume in der Art und Weise der Aufgabenerledigung lässt.